Arbeitsmedizinische Untersuchungen in Münster
Gesundheitsmanagement ist gesetzlich vorgeschrieben, um
Was macht der Facharzt für Arbeitsmedizin?
alle Leistungen der Arbeitsmedizin Betting im Überblick
Grundsätzlich ist die arbeitsmedizinische Betreuung gesetzlich vorgeschrieben und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie in der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung) und der DGUV-Vorschrift 2 festgelegt. Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung führen wir alle notwendigen Untersuchungen durch – je nach Art der Tätigkeit und gesundheitlicher Belastung (z. B. bei Lärm, Gefahrstoffen oder Bildschirmarbeit).
Ihr Partner für das Gesundheitsmanagement
Der Gesetzgeber fordert von jeder Unternehmensleitung, sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zu kümmern. Wir bieten diese arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihr Unternehmen an.
Unser Leistungsspektrum kann exakt Ihrem Bedarf angepasst werden. Als Entscheidungsgrundlage dient Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Wir führen in regelmäßigen Abständen Begehungen durch, um Ihnen die optimalen Bedingungen der Arbeitsplätze zu empfehlen und somit die Belastungen für Ihre Mitarbeitenden zu minimieren.
Denn es gibt viele Berufskrankheiten, denen man durch einfache Anpassungen der Arbeitsumgebung vorbeugen kann.
Lassen Sie uns gemeinsam für eine gesunde Arbeitsumgebung sorgen: Zum Wohl Ihrer Mitarbeitenden und zum Wohl Ihres Unternehmens.
Arbeitsmedizin Betting: Das ist unser Ziel
Wir sind ein Unternehmen für Arbeitsmedizin, deshalb ist unser Ziel klar:
Die arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken erkennen, bewerten und damit maßgeblich die Gesundheitsprävention Ihrer Mitarbeitenden zu sichern.
Das ist unser Ansporn, damit Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir schaffen für Sie sichere, effiziente und wirtschaftliche Lösungen im Bereich der Arbeitsmedizin und des Gesundheitsmanagements. Damit Ihre Mitarbeitenden produktiv Ihren Job erfüllen können.