Arbeitsmedizin

Was versteht man unter Arbeitsmedizin?

Bei der Arbeitsmedizin dreht sich alles um den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern. Arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken werden erkannt, bewertet und Maßnahmen zur Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz gefördert.

Unsere Arbeitsmediziner untersuchen die Arbeitsbedingungen, beraten Sie in Fragen der Gesundheitsprävention und helfen bei der Gestaltung von ergonomischen Arbeitsplätzen. Sie spielen auch eine wichtige Rolle bei der Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen und unterstützen bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach Krankheitsphasen.

Für akute Erkrankungen ist der Arbeitsmediziner nicht zuständig.

Lassen Sie uns gemeinsam sichere, effiziente und wirtschaftliche Lösungen im Bereich der Arbeitsmedizin und des Gesundheitsmanagements schaffen. Zum Wohl Ihrer Mitarbeiter und zum Wohl Ihres Unternehmens.

Brauche ich das wirklich?

Kurz gesagt: Ja! Abgesehen davon, dass die Reduzierung von gesundheitsgefährdenden Risiken für reibungslose Abläufe sorgt, sind Sie als Arbeitgeber dafür verantwortlich, den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter durch umfassende Maßnahmen zu gewährleisten.

Letztendlich sind Sie sogar per Gesetz dazu verpflichtet.

  • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten (ArbMedVV)
  • Beurteilung der Belastungen und Gefährdungen während der Arbeitszeit durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Was macht ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Betriebsmediziner?

Neben der Beurteilung der Unfallsicherheit der Arbeitsplätze, ihrer ergonomischen Gestaltung und Prüfung der Arbeitsabläufe um Gesundheitsschäden oder Berufskrankheiten vorzubeugen, ist es auch Aufgabe des Arbeitsmediziners, chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess zu integrieren.

Auch Impfangebote wie eine jährliche Grippeschutzimpfung können durch den Facharzt für Arbeitsmedizin ausgeführt werden.

Seit dem 01. Januar 2018 müssen im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes alle Tätigkeiten auch im Hinblick auf Gefährdungen für Schwangere und Stillende beurteilt werden.

Wir unterstützen Sie auch beim Thema Mutterschutz in allen wichtigen Fragen. Sobald eine Schwangerschaft in Ihrem Unternehmen gemeldet wird, ergeben sich neue Pflichten, zu welchen wir Sie gerne umfassend beraten.

Lassen Sie uns gemeinsam an den für Sie wichtigen Stellschrauben drehen, um die betriebliche Gesundheit in Ihrem Unternehmen zu verbessern.

Welche Gefährdungen können auftreten?

Präventives Handeln bietet den optimalen Schutz vor möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Gesunde und motivierte Mitarbeiter verursachen weniger Arbeitsausfälle und verringern die Personalkosten. Je nach Branche und Arbeitsbereich entstehen unterschiedliche Gefährdungen, beispielsweise durch Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsmittel oder fehlende Schutzkleidung.

Aber auch Folgen falscher Sitzhaltung am Schreibtisch oder unzureichende Beleuchtung können ernsthafte Gefährdungen für die Gesundheit der Mitarbeiter darstellen.

Mit geschultem Blick decken wir Missstände unverzüglich auf und geben Empfehlungen ab, wie die Arbeitsumgebung optimiert werden kann, damit Sie sich weiterhin auf Ihre Kernkompetenzen fokussieren können.

Was wird durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt?

Wichtig: Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der Tätigkeiten der Mitarbeiter erstellt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt die Ermittlung und Bewertung aller Gefahrenquellen eines Unternehmens, denen die Mitarbeiter während ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sein können.

Diese werden in Risikogruppen eingeteilt, anhand derer definiert wird, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Dadurch sollen potenzielle Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt werden, um Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen präventiv entgegenzuwirken.

Arbeitssicherheit Checkliste zur Standortbestimmung

UNSERE CHECKLISTE

Wie gut ist Ihr Unternehmen aufgestellt?

Beurteilen Sie mit unserer Checkliste den Ist-Zustand und decken Sie bestehende Lücken auf.

So können Sie einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft oder die Bezirksregierung gelassen entgegensehen.

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