Mai 27, 2026

Impfung im Betrieb

Impfungen im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge dienen der Reduzierung von Infektionsrisiken am Arbeitsplatz. Unternehmen sind dazu verpflichtet, entsprechende Impfungen anzubieten, wenn das Infektionsrisiko in der jeweiligen Tätigkeit höher als in der Allgemeinbevölkerung ist.

Wichtig: Grundsätzlich besteht in deutschen Betrieben keine Impfpflicht. Ausnahmen bilden ausschließlich gesetzliche Impfungen wie die Masernimpfung.1 Für Pflegepersonal oder in anderen medizinischen Tätigkeitsfeldern darf der Impfschutz in diesem Fall vom Führungspersonal abgefragt werden.

Rechtlicher Rahmen zur Betriebsimpfung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgebende, Gesundheitsgefahren für Beschäftigte zu beurteilen und zu minimieren – dazu zählen auch z. B. biologische Arbeitsstoffe.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) definiert Pflicht- und Angebotsvorsorgen, unter anderem bei Tätigkeiten mit Infektionsrisiko.2

Informationen zum Thema Wunsch-, Angebots- und Pflichtvorsorgen gibt es in unserem Blogbeitrag

Werden meine Daten an den Arbeitgeber weitergegeben?

Grundsätzlich gilt die Schweigepflicht auch in der arbeitsmedizinischen Betreuung. Heißt, der Arbeitgebende erhält keine Befunde oder Diagnosen.

Werden im Rahmen der Untersuchung gesundheitliche Bedenken festgestellt, die unmittelbar mit der Tätigkeit zusammenhängen, werden Arbeitgebende (ohne Diagnose!) über das Untersuchungsergebnis informiert.3

Welche Impfungen im Betrieb sinnvoll sind

Impfungen im betrieblichen Kontext sind niemals Pflicht für den Arbeitnehmenden, dennoch gibt es einige Impfungen,4 die vom Arbeitgebenden angeboten werden müssen und die je nach Branche und Tätigkeitsfeld variieren.

  • Hepatitis A und B bei Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in der Kanalisation oder mit Lebensmitteln
  • FSME(Frühsommer-Meningoenzephalitis) bei Außentätigkeiten in Risikogebieten
  • Meningokokken, Varizellen je nach Tätigkeitsprofil und Exposition

Neben den beruflichen Impfungen werden von der STIKO folgende Standardimpfungen empfohlen.

Standardimpfungen für alle Beschäftigten (STIKO-Empfehlung):

  • Influenza (Grippe) jährlich empfohlen, besonders relevant für Betriebe mit direktem Kundenkontakt.
  • Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Tdap) – Auffrischung alle 10 Jahre
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR) für nach 1970 Geborene ohne vollständigen Impfschutz
  • COVID-19 je nach aktueller STIKO-Empfehlung und Risikogruppen

Gibt es eine grundsätzliche Impfflicht auf der Arbeit?

Nein. Außer der gesetzlich vorgeschriebenen Masernimpfung besteht in Deutschland – und somit auch im betrieblichen Kontext – keine Impfflicht.

Je nach Tätigkeitsfeld gelten besondere Anforderungen. Heißt, bestimmte Impfungen müssen verpflichtend durchgeführt werden, um die jeweilige Tätigkeit auszuführen.

Gesundheitswesen, Pflege, Kitas: Hepatitis A und B, Masern, Varizellen (Windpocken), Pertussis (Keuchhusten), ggf. Influenza

Outdoorberufe / Forstwirtschaft: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) – besonders relevant in Risikogebieten

Schweißer / Metallverarbeitung: Die Exposition gegenüber Schweißrauchen kann die Immunabwehr gegen Pneumokokken herabsetzen – daher ist bei Tätigkeiten mit Schweißen und Trennen von Metallen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Pneumokokken-Impfung anzubieten.

Auslandsentsendung: Die AMR 6.6 befasst sich mit Impfungen und Notfallprävention bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen – z. B. Typhus, Hepatitis A, Tollwut oder Gelbfieber je nach Reiseziel.

Die Rolle des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt spielt bei betrieblichen Impfungen eine wichtige Rolle, weil er Unternehmen fachlich berät, passende Impfangebote einschätzt und Mitarbeitende medizinisch aufklärt. Gemeinsam mit dem Arbeitsschutz wird geprüft, ob bestimmte Tätigkeiten mit einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden sind und ob Impfungen als Schutzmaßnahme erforderlich sind.

Kostenübernahme von betrieblichen Impfungen

Bei berufsbedingten Impfungen (z. B. Hepatitis B für Beschäftigte mit Infektionsrisiko) ist der Arbeitgebende gemäß ArbMedVV zur Kostenübernahme verpflichtet. Für STIKO-empfohlene Standardimpfungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.5

Nutzen für Unternehmen

  • Reduzierung von Krankheitsausfällen: Betriebe, die die Grippeimpfung aktiv anbieten, können Fehlzeiten in dieser Erkrankungsgruppe spürbar senken.
  • Schutz betrieblicher Abläufe: Gerade in kritischen Betriebsbereichen kann ein Ausbruch vermeidbar sein, wenn die Impfquote hoch genug ist.
  • Arbeitgeberattraktivität: Betriebliche Impfprogramme sind ein konkretes, sichtbares Signal für Wertschätzung und Sicherheit im Betrieb.

Häufige Herausforderungen und praktische Lösungen

Geringe Beteiligung: Führungskräfte sollten als Vorbilder fungieren und frühzeitig kommunizieren, welche arbeitsmedizinische Betreuung relevant ist.

Teilzeitkräfte und Schichtbetrieb: Mehrere Impftermine zu verschiedenen Zeiten anbieten, ggf. auch außerhalb der Kernarbeitszeit.

Datenschutzbedenken: Von Anfang an kommunizieren, dass der Betriebsarzt der alleinige Verantwortliche für die Impfdokumentation ist.

Impfungen als Teil moderner Gesundheitsvorsorge

Impfungen im Betrieb sind kein Nischenthema und kein Aufwand, den man sich sparen kann. Sie sind ein strategisches Instrument – für Gesundheitsschutz, Produktivität und Arbeitgeberattraktivität.

  1. M.I. Frech, K. Weckbecker, E. Münster: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfprävention bei Hebammen – Ergebnisse einer Online-Querschnittsstudie. Erschienen in: ASU. Zeitschrift für medizinische Prävention. 02/26 ↩︎
  2. Jungbluth et al.: Mut zur Lücke? Impfstatus von
    Beschäftigten in der
    arbeitsmedizinischen Vorsorge. Erschienen in: Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie. 12/24. ↩︎
  3. Giesen, T.: Die Ärztliche Schweigepflicht in der Arbeitsmedizin. Bonn 2009. ↩︎
  4. Wiedermann-Schmidt et al.: Impfungen für Erwachsene im erwerbsfähigen Alter:
    Erläuterungen und Definitionen zum Österreichischen Impfplan. Erschienen in: Intrinsic Activity, 2015; 3(1). ↩︎
  5. Hofmann, F.: Wichtige arbeitsmedizinische und hygienische Risiken. Elsevier, 2020. ↩︎

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